Behandlungskosten
Bei integrierten Heilpraktikerleistungen sind die Kosten bei privaten Krankenversicherungen oder Ergänzungskrankenversicherungen zum Teil erstattungsfähig.
Auch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen einen Teil der Behandlungskosten, wenn der Therapeut die Zulassungsvoraussetzungen der Krankenkasse erfüllt. Oftmals ist dafür ein Privatrezept von einem Arzt, auf dem eine Diagnose und die Anzahl der Behandlungen stehen, notwendig. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse, ob und in welcher Höhe osteopathische Leistungen oder Heilpraktikerleistungen bezuschusst werden. Der Patient bezahlt die Rechnung direkt beim Leistungserbringer und bekommt dann gegen Vorlage der Rechnung die entsprechende Erstattung.
Sowohl die Anzahl der benötigten Behandlungen als auch der Abstand zwischen den Behandlungen ist für jeden Patienten individuell verschieden. Jede Behandlungseinheit dauert etwa 60 Minuten und kostet je nach Art der Behandlung zwischen 70 und 90 €.
Einen Überblick, welche Kassen sich an der Kostenübernahme beteiligen, finden sie hier.